Gerichtsentscheid pro Hartplatzhelden

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Gerichtsentscheid pro Hartplatzhelden

von Admin am 28.10.2010 20:53

Der Internet-Nachrichtendienst www.heise-online.de meldete, daß der Bundesgerichtshof das Onlinestellen von kurzen Videos von Amateurfußballspielen in letzter Instanz legalisiert hat, sofern Foto- und Filmaufnahmen nicht durch das Hausrecht der Vereine verboten würden. zum Urteil Verklagt hatte der Württembergische Fußballverband die Plattform www.hartplatzhelden.de um den Betrieb von Videoplattformen zu erschweren. Angeblich war es das Ziel, die Verwertung, sprich Werbung, auf diesen Plattformen profitierend unterzubringen, zu unterbinden. Aber die Realität sieht anders aus. Die Plattformen arbeiten ohne Gewinn und werden nur von sportbegeisterten Entusiasten betrieben, die auch noch Gelder zuschießen. Da ist Werbung nötig um das Minusgeschäft erträglich zu gestalten. Im Hinterkopf hatte der Verband allerdings sicherlich auch den Gedanken, unliebsame Konkurrenz aus dem Felde zu schlagen, um irgendwann eigene Angebote zu erstellen.
Dies betrifft auch Schwedter Sport. Doch nach diesem endgültigen Richterspruch scheint vorläufig der Sportsgedanke über Funktionärsgebaren gesiegt zu haben. Denn die Vereine profitieren von diesen Möglichkeiten und würden kaum einer Mutter verbieten, ihren Sprößling zu filmen. Außerdem bieten diese Amateurvideos kaum ausreichende Qualität, um ansprechend vermarktet zu werden. Außerdem werden sie fast ausschließlich unbearbeitet und ungeschnitten auf die Plattformen hochgeladen. Der Amateursport gehört uns allen !

(DS)

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.10.2010 21:11.

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