Neue EU-Vorschrift für Vereine

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Neue EU-Vorschrift für Vereine

von Admin am 01.04.2010 11:02

Um die Einträge von Vereinen in den europaweiten Registern zu überprüfen hat die EU beschlossen, daß sich alle Vereine neu konstituieren sollen. Dies soll zur Bereinigung von Karteileichen und Scheinvereinen, die nur zur Erlangung von Fördermitteln gegründet wurden, beitragen. Ab dem 1. Juli müssen sich demnach alle Vereine durch eine Gründungsversammlung neu ausrichten. Gleichzeitig wird das Gründungsrecht europaweit verschärft und die Anzahl der Gründungsmitglieder auf geforderte 10 angehoben. Vereine, die sich bis zum 31.12.2010 nicht neu eintragen lassen verlieren automatisch ihre Gemeinnützigkeit und werden aus den Registern gelöscht.

(AA)

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.04.2010 12:56.

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Re: Neue EU-Vorschrift für Vereine

von Admin am 02.04.2010 12:00

Das war natürlich ein Aprilscherz. Daher auch mit dem Synonym (AA) für April April gekennzeichnet. Ich hoffe, der Eine oder Andere hat sich das nicht zu sehr zu Herzen genommen. ;-)

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